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Kapitel 7.2 – Eignungskriterium Ökodesign-Effizienz

Beim Einkauf von Produkten, die unter die Ökodesign-Verordnung der EU fallen und somit einen DPP benötigen, dürfen öffentliche Auftraggeber gemäss der Verordnung nur Produkte beschaffen, deren Ökoperformance mindestens einem je nach Produktgruppe festzulegenden Schwellenwert entspricht. Dieser Schwellenwert orientiert sich an den zwei höchsten erreichten Produktklassifizierungen auf dem Markt (ESPR, Artikel 65, Ziffer 3). Dies bedeutet, dass ein neues Eignungskriterium in die öffentliche Beschaffung Einzug halten wird: die Ökodesign-Effizienz.

Nehmen wir an, dass der Durchschnitt eines Produktes auf dem Markt eine Ökodesign-Effizienz von C erreicht. Das bedeutet, dass sich für die Beschaffung in diesem Produktbereich nur Produkte eignen, die Eignungskriterien erfüllen, die mindestens der Kategorie C entsprechen.

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