Das Mutual Recognition Agreement (MRA)24 zwischen der EU und der Schweiz im Bereich der Bauprodukteverordnung (BauPV) vereinfacht den Handel mit Bauprodukten zwischen beiden Märkten. Es ermöglicht, dass Produkte, die in einem Markt den Vorschriften entsprechen, ohne erneute Prüfung im anderen Markt vertrieben werden dürfen. Vereinfachte Konformitätsbewertungsverfahren und gemeinsame Verfahren erleichtern Herstellern die Zulassung ihrer Produkte in beiden Märkten.
Der Verzicht auf Doppelprüfungen spart Zeit und Kosten, während die Harmonisierung von Normen und Vorschriften den Handel erleichtert und die Standards erhöht. Dies führt zu einer schnelleren und einfacheren Marktzulassung von Bauprodukten in beiden Märkten.
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