Durch das Mutual Recognition Agreement (MRA) – siehe Punkt 9.3 – hat die Schweiz einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt und kann zu gleichen Bedingungen Bauprodukte in den Verkehr bringen. Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmen), die Produkte in der EU auf den Markt bringen, müssen die neuen Anforderungen der ESPR und der newCPR erfüllen. Ausserdem muss das MRA auf die neuen EU-Verordnungen angepasst werden. Dies erfordert insbesondere eine Revision der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung.
Jeder DPP muss bei Neuerstellung in einem EU-Register registriert werden (ESPR, Artikel 12, Ziffer 4a). Nach Abschluss dieser Registrierung wird das Unternehmen für jeden DPP eine Registrierungsnummer erhalten, die auch auf jedem einzelnen Zollpapier ersichtlich sein muss. Für Schweizer Exportunternehmen mit serialisierten oder chargenverfolgten Produkten ist der DPP der Schlüssel für effiziente und auf digitalen Versand- und Zolldokumenten aufbauende Prozesse.
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