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Kapitel 7.1 – GPP – Zuschlags- und Eignungskriterien

Die GPP-Kriterien sind in der Schweiz nicht direkt gültig, da die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Die Schweiz hat jedoch ein eigenes System für nachhaltige Beschaffung, das sich an den GPP-Kriterien orientiert. Die «Richtlinien für nachhaltige Beschaffung» des Bundesrates wurden im Jahr 2011 verabschiedet und verpflichten alle Bundesbehörden, bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Werken Umwelt- und Sozialkriterien zu berücksichtigen. Die Richtlinien wurden 2019 revidiert und enthalten nun auch konkrete Vorgaben für die Anwendung von GPP-Kriterien. In der letzten Revision des schweizerischen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) aus dem Jahr 2021 wurde das Primat des «günstigsten» Angebots zum «vorteilhaftesten» Angebot geändert. Dies gibt explizit vor, wesentliche Spielräume für eine nachhaltige Beschaffung auszunutzen, sodass nun auch andere Kriterien wie Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung eine bedeutende Rolle spielen und nicht mehr allein der Preis entscheidend ist. Voraussetzung für diese Kriterien sind einheitliche Vorgaben für Bewertungen auf der Grundlage gemeinsamer Normen, die zu keinen Handelshemmnissen führen.

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