Sowohl die CPR als auch die ESPR regeln die Anforderungen an die Aktualisierung und Wartung an den DPP, wobei die CPR als lex specialis gegenüber der ESPR Vorrang hat, siehe auch Kapitel 1.3.
Unter anderem werden die folgenden Anforderungen festgelegt:
- Der DPP und eine bei einer Drittpartei gehaltene Back-up-Kopie müssen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten der Produktart entsprechenden Produkts zugänglich sein. Der Wirtschaftsakteur muss den DPP mindestens 10 Jahre zur Verfügung stellen. Wird ein längerer Zeitraum festgelegt, so darf dies für die Wirtschaftsakteure keine unverhältnismässig hohen Kosten und Belastungen verursachen. Insbesondere bei zirkulären Wertschöpfungsketten ist deshalb davon auszugehen, dass sich mittelfristig, in Verbindung mit der Pflicht eine Back-up-Kopie zu halten, neue Dienstleister auf den Markt kommen werden, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen diese Pflichten abnehmen werden.
- Der DPP verbleibt auch nach einer Insolvenz, einer Liquidation oder der Einstellung der Tätigkeit des Wirtschaftsakteurs, der den DPP ausgestellt hat, in der Union. Er erfüllt die in der CPR festgelegten Bedingungen in Bezug auf die Verpflichtung zur Einrichtung eines Back-up-Systems.
- Für die Verwaltung der geforderten Back-up-Kopie des DPP gelten zusätzliche Bedingungen. Um die Kontinuität des DPP-Zugriffes auch im Falle der Schliessung eines Unternehmens zu gewährleisten, sollte der Resolver, der den Permalink aus dem Datenträger (bspw. QR-Code) an die aktuelle gültige Zieladresse des DPP weiterleitet, theoretisch nicht mit dem Inverkehrbringer wirtschaftlich verbunden sein.
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