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Kapitel 5 – Anwendungsfälle

Anleitung

Die buildingSMART Austria ist kein Auftraggeber für openBIM-Projekte und gibt somit in ihrer AIA keine Anwendungsfälle vor. Die Anwendungsfälle, die in einem openBIM-Projekt durchgeführt werden sollen, sind durch den Auftraggeber in der AIA festzulegen. Dies kann in einer noch reduzierten textlichen Form geschehen, da jeder Anwendungsfall durch den Input der im Anwendungsfall beteiligten Projektmitglieder weiter spezifiziert werden kann – allerdings erst nach deren Beauftragung im BAP.

Die Auswahl der Anwendungsfälle sollte auf den Projektzielen basieren. Legt man z.B. eine „Hohe Kostensicherheit“ als Projektziel fest, so sollte ein Anwendungsfall zur „modellbasierten Mengen-/Massenermittlung“ angeführt werden. Eine möglichst genaue Mengen-/Massenermittlung basiert auch darauf, möglichst keine Fachmodell-übergreifende Kollisionen in den Fachmodellen zu haben. Somit ist ein Anwendungsfall für die „Durchbruchsplanung“ ebenfalls sinnvoll.

Das Auffinden solcher Fachmodell-übergreifender Kollisionen ist kein Anwendungsfall, sondern Teil der BIM-Qualitätssicherung (Abstimmung). Die BIM-Koordinierung und BIM-Planung als Anwendungsfall aufzuführen würde nicht der Definition eines Anwendungsfalles entsprechen, da beide Themen grundlegende Voraussetzung für alle Anwendungsfälle sind. Sie sind also übergeordnet als Grundbestandteil eines openBIM-Projektes anzusehen.

Mögliche Beispiele für Anwendungsfälle finden sich in den „BIM-Anwendungsfällen öffentliche Auftraggeber“ in der jeweils aktuellen Version, siehe auch die KnowledgeBase der buildingSMART Austria. Die dort aufgeführten Inhalte stellen die gemeinsam durch die öffentlichen Auftraggeber in Österreich erarbeiteten Anwendungsfälle dar, und sind als Grundstock zu betrachten. Jeder Auftraggeber, der sich auf diese bezieht, sollte diese hinsichtlich der eigenen Anforderungen weiter ausformulieren.

Grundsätzlich gilt für alle Anwendungsfälle:

Anwendungsfälle definieren mittels der openBIM-Methode die im Projekt durchzuführenden Prozesse. Sie beinhalten:

  • die grundlegende Beschreibung des Anwendungsfalls
  • die Projektbeteiligen (BIM-Rollenbilder und weitere relevante)
  • die einzelnen durchzuführenden Aktionen
  • das zu erreichende Ergebnis des Anwendungsfalls

um die Projektziele (siehe Kapitel 3.1) zu erreichen. Die Anwendungsfälle beziehen sich immer auf eine modellbasierte Verwendung (konkrete Inhalte von einem oder mehreren Fachmodellen) oder eine modellgestützte Verwendung (z.B. Auswertungen bzw. Ableitungen von Fachmodellen).

Die Anwendungsfälle werden auf Basis der Abstimmungsfälle (siehe Kapitel 4.5.3) durchgeführt:

  • Abstimmung zwischen einzelnen Planungsbeteiligten = Abstimmungen zwischen zwei Planungsbeteiligten zur Klärung von Planungssituationen oder zum Informationsaustausch.
  • Abstimmung zu Gesamtkoordinationssitzungen = Laufende Koordination von Fachmodell-Inhalten (BIM-Qualitätssicherung)
  • Abstimmung zu Phasenenden/Meilensteinen = Freigabe von Fachmodell-Inhalten zur Verwendung in anderer Software (z.B. Auswertungen, Simulationen, etc.) oder zu Abgaben im Zuge der BIM-Qualitätssicherung.

Grundsätzlich lassen sich jedem Anwendungsfall benötigte Informationsinhalte zuweisen. Handelt es sich um alphanumerische Informationen, werden diese im LOI festgehalten. Für die geometrische Ausformulierung von Modellelementen trägt der LOG diese Information. Die Dokumentation (DOC) listet alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen auf.
Somit bilden die Anwendungsfälle die Basis des LOIN (Level of Information Need, ISO 7817-1 und 2).

Um als Anwendungsfall in einem Regelwerk zu gelten, ist immer ein LOI notwendig, ein LOG muss zugewiesen werden können, und zumindest die Fachmodelle sind Teil des DOC. Beinhaltet eine Aufgabenstellung keinen dezidierten LOI, wird diese nicht als Anwendungsfall im Regelwerk geführt (z.B. ist die Qualitätssicherung mittels Prüfroutinen im Zuge einer Gesamtkoordination kein Anwendungsfall, da die Qualitätssicherung lediglich den LOG und den LOI für einen im Regelwerk aufgeführten Anwendungsfall prüft – sie fordert diesen jedoch nicht eigenständig ein).

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Veröffentlichung aus Krischmann, T., Malzer, W.: buildingSMART Austria Standard-AIA. Ausgabe 2026.

Download der Standard-AIA nur für Mitglieder

Stand: 17.02.2026

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