Digital vernetzte Bauproduktdaten als ...

⌘K
  1. Start
  2. /
  3. Docs
  4. /
  5. Digital vernetzte Bauprod...
  6. /
  7. Kapitel 5 – Schweiz...
  8. /
  9. Kapitel 5.3 – Klima...

Kapitel 5.3 – Klimaschutz Gesetz (KIG)

Im Sommer 2023 hat das Schweizer Volk dem Klimaschutzgesetz (KlG)30 zugestimmt. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz und gibt die Ziele im Klimaschutz vor. Es stellt verschiedene Anforderungen an die Bau- und Immobilienwirtschaft, um die Emissionen von Gebäuden zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Das Netto Null Ziel 2050 ist mit dem KIG gesetzlich verankert. Für die Netto Null Berechnung müssen auch die vor -und nachgelagerten Prozesse berücksichtigt und damit auch die Emissionen der Baumaterialen miteinbezogen werden.

Weitere wichtige Punkte sind unter anderem:

  • Unterstützung für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit klimaschonenden Heizungen
  • Schrittweise Verschärfung der Gebäudestandards, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken.
  • Obligatorium für Gebäudeenergieausweise (GEAK).
  • Impulsprogramm für Innovation und Energieeffizienz, von welchem die Bau- und Immobilienwirtschaft profitieren kann.
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels und Massnahmen zum Schutz von Mensch und Natur.

30 admin.ch: Klima- und Innovationsgesetz

Copyright

Dieses Dokument ist als Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 4.0 International Lizenz als Namensnennung – nichtkommerziell Weitergabe – unter gleichen Bedingungen lizenziert
Weitere Informationen unter: Creative Commons

Creative Commons
Don`t copy text!