Die EU-Taxonomie24 wurde von der Europäischen Kommission als gemeinsames Wörterbuch zur Definition und Identifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingeführt. Dieses System legt fest, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie soll Investor:innen und Unternehmen den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ermöglichen.
Möchte ein professioneller/institutioneller Investor ein Gebäude mit Elementen der Kreislaufökonomie mit diesen Eigenschaften (Kreislaufökonomie, nachhaltig etc.) bewerben, so muss er diese Eigenschaften bzw. deren Impact im Rahmen der Risikoanalyse transparent ausweisen und auditierfähig dokumentieren.
Um nachhaltiges Bauen zu fördern, spielen Anreize über den Finanzmarkt eine wichtige Rolle. Heute gibt es bereits schon grüne Anleihen, ESG-Anlagen (Environmental, Social, Governance), Green Bonds (Grüne Anleihen) und neuerdings auch SDG-Anlagen nach den UNO-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals). Diese werden von institutionellen Anlegern gesucht, weil immer mehr einen gewissen Anteil ihres Vermögens nachhaltig anlegen wollen. Es gibt jedoch noch keine verbindlichen Definitionen zu den Mindestanforderungen an die grüne Wirtschaftstätigkeit. So geht es bei grünen Anleihen im Bereich Gebäude meist nur um die Effizienz in der Lebenszyklusphase Nutzung, siehe auch Modul B, Kapitel 8.3. Labels wie GRESB25 bieten hierzu Benchmark-Kennzahlen zur Betriebseffizienz, auf die man sich in der Finanzwirtschaft häufig bezieht. Die EU Taxonomy for Sustainable Activities versucht nun solche Regeln für den europäischen Finanzmarkt zu implementieren.
Weltweit gibt es bereits Green Bonds im Wert von 500 Milliarden US-Dollar – und die Nachfrage steigt weiter an. Die Steuerung der Geldflüsse über den Finanzmarkt wäre eine wirksame und wirtschaftsorientierte Lösung.
25 GRESB
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