Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)22 wurde im Dezember 2021 überarbeitet, um das EU-Ziel einer 55% Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 gemäss dem Europäischen Klimagesetz zu erreichen. Die Überarbeitung strebt bis 2050 eine emissionsfreie und dekarbonisierte Gebäudeinfrastruktur in der EU an und zielt darauf ab, die Renovierung von schlecht bewerteten Gebäuden in jedem Mitgliedsland zu beschleunigen.
Laut dem Vorschlag23 der Europäischen Kommission müssen ab 2030 alle neuen Gebäude in der EU emissionsfrei sein, mit einer früheren Frist (2027) für öffentliche Neubauten. EU-weite Mindeststandards für die Energieeffizienz sollen sicherstellen, dass die schlechtesten Gebäude in der EU bis zu bestimmten Fristen saniert werden müssen, um eine höhere Energieleistungsklasse zu erreichen.
Im Weiteren sieht der Vorschlag vor, dass ab 2027 Treibhausgasemissionen über den ganzen Lebenszyklus hinweg berechnet und ausgewiesen werden müssen, ab 2030 werden Grenzwerte vorgegeben. D.h. die Richtlinie betrachtet nicht mehr nur den Betrieb, sondern berücksichtigt auch die Erstellung, d.h. die durch die Baumaterialien verursachten Treibhausgasemissionen.
22 energy.ec.europa.eu: Energy performance of buildings directive
23 Fit for 55 – Council agrees on stricter rules for energy performance of buildings
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