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Kapitel 4.2 – Ecodesign for Sustainable Product Regulation (ESPR)

Zukünftig müssen Produkte, die im EU Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, die Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllen. Mit der Ecodesign for Sustainable Product Regulation (ESPR)19 sollen die negativen Umweltauswirkungen über den Gesamtlebenszyklus von bestimmten Produkten verringert werden. Herstellende dieser Produkte müssen vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass sie den entsprechenden Vorschriften genügen. Unter diese Vorschriften fallen derzeit energiebetriebene Produkte wie Haushalts- und Elektrogeräte, Heiz- und Klimaanlagen, Computer, Leuchtmittel, usw.

Die ESPR ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der die bestehende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG20 ersetzt und erweitert.

Die bestehende Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, während die ESPR fast alle Arten von Produkten umfasst, die auf dem EU-Markt angeboten werden. Sie legt Mindestanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten fest und trägt dazu bei, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen dieser Produkte zu reduzieren. Sie schreibt dabei Mindeststandards für die Energieeffizienz, die Recyclingfähigkeit und andere ökologische Kriterien vor. Betroffen davon sind alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als Konformitätsbescheinigung verlangt die Vorschrift die Verwendung der CE-Kennzeichnung für alle Produkte.

Die bestehende Ökodesign Richtlinie fördert also die Nachhaltigkeit und Zirkularität in der Bau- und Immobilienbranche, indem sie:

  • den Einsatz von erneuerbaren oder rezyklierten Materialien und die Wiederverwendung oder das Recycling von Produkten am Ende ihrer Lebensdauer verlangt.
  • die Kosten und den Energieverbrauch für die Herstellung, den Betrieb und die Instandhaltung von Bauprodukten senkt, indem sie den Einsatz von energieeffizienten und kohlenstoffarmen Technologien fördert.
  • die Qualität, Leistung und Sicherheit von Bauprodukten verbessert, indem sie einheitliche Anforderungen und Prüfverfahren festlegt und die Transparenz und das Bewusstsein für die Energieleistung von Produkten erhöht.

Die neuen Ökodesign-Anforderungen der ESPR werden auf die besonderen Merkmale der betreffenden Produktgruppen zugeschnitten sein. Ihre Bestimmung und Entwicklung wird die Ressourcen- und Energieeffizienz steigern, die Produktlebensdauer verlängern, den Wert von Materialien erhöhen, Umweltverschmutzung verringern und die Auswirkungen von Produkten auf Klima und Umwelt ganz allgemein berücksichtigen. Die Ökodesign-Anforderungen umfassen, soweit dies für die zu regelnden Produktkategorien angemessen ist, Folgendes:

  • Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, einfache Wartung und Aufarbeitung;
  • Beschränkungen von Stoffen, die die Kreislauffähigkeit von Produkten und Materialien beeinträchtigen;
  • Energieverbrauch oder Energieeffizienz;
  • Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz;
  • Mindestrezyklatanteil;
  • leichte Demontage und Wiederaufarbeitung sowie einfaches Recycling;
  • Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus, einschliesslich ihres CO2-Fussabdrucks und ihres Umweltfussabdrucks;
  • Vermeidung und Verringerung von Abfällen, einschliesslich Verpackungsabfällen.

Der Digital Product Passport (DPP), siehe Kapitel 10.5, ist eine der wichtigsten Massnahmen, die in der ESPR vorgesehen ist. Der DPP soll Informationen über die Umweltnachhaltigkeit von Produkten bereitstellen. Durch Scannen eines Datenträgers werden die Informationen leicht zugänglich sein. Der DPP soll Attribute wie die Haltbarkeit, die Reparierbarkeit, den Recyclinganteil oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen eines Produkts enthalten.

19 europa.eu: Ecodesign for Sustainable Products Regulation

20 Ökodesign Richtlinie 2009/125/EG

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