In Anlehnung an die Definition von bimpedia ist ein BIM-Anwendungsfall aus der Arbeitsgruppe öffentlicher Auftraggeber wie folgt definiert:
BIM Anwendungsfälle (engl.: Use Cases) bezeichnen den jeweiligen Zweck, für den Daten und Informationen in bzw. mit einem digitalen Bauwerksmodell erstellt und/oder verwendet werden.
Ein Anwendungsfall definiert das Zusammenwirken der Beteiligten inkl. wer welche Informationen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen hat.
Durch die Formulierung bzw. vertragliche Vereinbarung solcher Anwendungsfälle lassen sich Aufgabengebiete, bei denen BIM in einem Unternehmen oder Projekt eingesetzt werden soll, leichter abgrenzen und aufwandsmäßig beurteilen.
Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025