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Anwendungsfall 22: BIM-Bestandsdokumentation für behördliche Nachweisführungen

Beschreibung

Es erfolgt die Vervollständigung der laufend fortgeschriebenen BIM-Fachmodelle mit allen relevanten geometrischen Änderungen aus der Ausführungsphase (im Sinne einer Bestandsdokumentation im Maßstab 1:100) inkl. erforderliche 2D-Planableitung, insbesondere als eine Grundlage für behördliche Nachweisführungen (z.B. für die Inbetriebnahme erforderliche Rechtsakte und behördliche Genehmigungen wie Änderungsgenehmigungen (Auswechslungsplanung), Fertigstellungsanzeige bzw. Betriebsbewilligungen, amtliche Kollaudierungen, etc.).
Ggf. können Bestandsaufnahmen, Laserscans oder dgl. (z.B. aus dem Anwendungsfall 18: BIM-unterstützte Bauüberwachung) berücksichtigt werden.

Zweck und Nutzen

  • Herstellung des baulichen Konsens
  • Grundlage für den Abschluss des Projektes und Teil der Dokumentation
  • Behördliche Nachweisführungen
  • Genehmigte Grundlage für spätere Änderungen

Voraussetzungen/Grundlagen

  • Integration von Ausführungsänderungen, geometrische als auch alphanumerische Änderungen (Ausgangsbasis zum Vergleich: Einreichunterlagen) in das BIM-Modell und Kennzeichnung entsprechend der gültigen Bauordnungen.

Umsetzungsschritte

  1. Bereitstellung der Letztstände der einzelnen Fachmodelle  
  2. Sicherstellung, dass alle geometrischen Änderungen bzw. Abweichungen im Zuge der Bauausführungen im BIM-Modell übernommen wurden.
  3. Ableitung und Erstellung der benötigten 2D-Bestandsunterlagen (z.B. behördliche Auswechslung bzw. Bestandsplan)
  4. Erstellung von benötigten Auswertungen (z.B. behördliche Auswechslung bzw. Bestandsplanung)
  5. Formale Übergabe der Auswechslung bzw. Bestandsdokumentation an Behörde und AG

Prüf- und Kontrollmethoden

  • Abgleiche der Fachmodelle mit den Nachkontrollen der Geometrie des Gebauten wie z.B. Punktwolkenaufnahmen, Redline drawings (also Vergleiche unterschiedlicher Planungsstände, wo die Differenzen hervorgehoben werden), etc.

Ergebnisse

  • BIM-Fachmodelle aus der Ausführungsphase mit allen relevanten geometrischen und technischen Änderungen in Bezug auf die genehmigte Einreichung
  • Unterlagen für die Behörde, die aus dem BIM-Modell ableitbar sind (z.B. 2D-Bestandsunterlagen)
  • Unterlage für Benützungsbewilligung und Bestandsdokumentation
  • Stellt den behördlichen Konsens dar

Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025

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