Beschreibung
Ausgabe der Mengen und Kosten der fertiggestellten Objekte aus den relevanten BIM-Modellen als modellbasierte Rechnung. Damit wird auch eine Kostenverfolgung und Kostenprognose auf Basis von BIM-Daten ermöglicht.
Eine Ergänzung der nicht über das BIM-Modell erfassbaren, erbrachten Leistungen ist jedenfalls erforderlich.
HINWEIS: Die Verknüpfung der Modellelemente mit Bauzeitplanvorgängen kann die Abstimmung und Freigabe von Abrechnungsmengen erleichtern, da geplante Leistungen visuell, gruppiert und übersichtlich dargestellt werden können.
ACHTUNG:
- Bei Festlegung des AWF BIM-Bauabrechnung muss ergänzend durch den AG auch festgelegt werden, ob die BIM-Bauabrechnung auf Basis der ÖNorm A2063-2 oder auf Basis anderer Methoden (Excel, Datenbank) erfolgt.
- Weiters muss durch den AG festgelegt werden, welche Projektelemente konventionell bzw. mittels BIM-Bauabrechnung abgerechnet werden sollen bzw. welche Projektelemente erst nach kompletter Fertigstellung, welche aliquot über die zugehörige Leitmenge des Projektelements und welche über die beim Projektelement hinterlegten Positionen abzurechnen sind (Anmerkung: Die tatsächliche Abrechnung ist immer (!) auf Positionsebene herunterzubrechen, damit unterschiedliche Kostenindizes je Leistungsposition und daher unterschiedliche Umrechnungsprozentsätze berücksichtigt werden können).
- Ergänzend kann im Einzelfall festgelegt werden, wenn ein Nachweis zur Abrechnung (z.B. 3D-Laserscan, Aufmaßblatt) entfallen kann.
Zweck und Nutzen
- Vereinfachung des administrativen Aufwandes im Zuge des bauwirtschaftlichen Vertragscontrollings mittels BIM.
Voraussetzungen/Grundlagen
- Abgestimmtes BIM-Modell als Basis für die Bauabrechnung
- Modell- und Projektstrukturplan gemäß AG-Anforderungen
- Anwendungsfall 17: BIM-Modelländerungen (hier ist bei Projektbeginn ggf. die Zuständigkeit für diesen Anwendungsfall klar zu regeln.) und damit auch die Festlegung ob Änderungen von Mengen oder Materialen eine rasche Anpassung des Modells vor der Abrechnung notwendig machen und dann auf Basis des aktualisierten Modells abzurechnen ist ODER die Elemente bzw. die Änderungen dann konventionell über z.B. Ausmaßermittlung abgerechnet werden
- Anwendungsfall 04: BIM-Koordinierung (Anwendung von .bcf-Kommentaren)
- Bei den Ausschreibungsunterlagen: Export der Massenermittlung als .xlsx und/oder .csv aus dem BIM-Modell als Grundlage für die Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen aus AN-Sicht. Weiters sind auch das BIM-Modell selbst sowie ein ÖN-Datenträger nach ÖNorm A2063 an den AN-Bau zu übermitteln.
- Um den Beteiligten das Erkennen, der mit BIM abzurechnenden Bauteile und Leistungen zu erleichtern, ist für die Ausschreibung im BIM Modell eine eigene Klassifizierung “BIM-Bauabrechnung” mit den gültigen Werten “Ja”, “Nein” bzw. weitere im Einzelfall festzulegenden Details anzulegen und zu vereinbaren (die Festlegung erfolgt durch den Ausschreibungsersteller; der Eintrag ins BIM-Modell erfolgt durch den Fachmodellersteller).
- keine nachträgliche Änderung von LV-spezifischen Inhalten (z.B. Geometrie, Merkmale zur Auswahl von Leistungspositionen wie Betongüte) von modellierten Objekten im BIM-Modell, sobald die jeweiligen Objekte den Status „Errichtet“ bekommen – unter Berücksichtigung der Anwendungsfall 17: BIM-Modelländerungen und Anwendungsfall 23 – BIM-As-built-Modell.
- Leistungsverzeichnis (bzw. Projektelementliste), welches (bzw. welche) eine eindeutige Zuordnung von Positionsmengen zu den geometrischen Modellelementen ermöglicht (z.B. Angabe der eindeutigen GUID, Auswertungskennzeichen AKZ, Bauteilcodes).
- Vereinbarung hinsichtlich modellbasierter Abrechnungsregeln (z.B. Regelung, welche Bauteile über die im BIM-Modell ermittelten Mengen und nicht über Ausmaßblätter abgerechnet werden; Ausschluss der „Hohl für Voll“-Regel, Festlegung bei welchen Projektelementen erst nach kompletter Fertigstellung, bei welchen aliquot über die zugehörige Leitmenge und bei welchen über die hinterlegten Positionen abzurechnen ist)
- Ggf. Leistungszeitraum bezogen auf die LV-Struktur
- Ggf. Indexwerte für Preisgleitung
- Ggf. Kostensammler
- Ggf. Kenndaten zum Vertrag (z.B. Hauptbestellsumme/Auftragssumme, fortgeschriebene Bestellsumme, Kostenansatz für Risiko)
Achtung:
- Eine Abrechnung mittels BIM ist nur möglich, sofern die Einbindung durch den AN-Bau inkl. Abrechnung mittels BIM bereits im Rahmen der Ausschreibung, ggf. bezogen auf einzelne Leistungs-/ Unterleistungsgruppen, vertraglich fixiert wurde.
- Eine geplante Abrechnung mittels BIM muss auch der BIM-Fachkoordination frühzeitig bei der Erstellung des BIM-Modells mitgeteilt werden. Insbesondere ist zu beachten, dass bei sämtlichen mittels BIM abgerechneten Inhalten die Zuordnung von BIM-Elementen zu den jeweiligen Positionen gewahrt werden muss.
- Für Vertragsfortschreibungen ist sinngemäß der Anwendungsfall BIM-unterstützte LV-Erstellung anzuwenden.
- Eine Rückspiegelung der Ist-Kosten in das BIM-Modell ist im Einzelfall gesondert festzulegen.
- Bereits abgerechnete Modellelemente dürfen nur nach Absprache mit dem Auftraggeber angepasst werden, um die Korrektheit der Abrechnung sicherzustellen.
Umsetzungsschritte
- Zeitnahe Dokumentation der Erbringung des Leistungsfortschrittes und Kommunikation bzw. Abstimmung der Errichtung an die bzw. mit der ÖBA (z.B. mittels .bcf, .xlsx auf Basis des für die Bauabrechnung festgelegten (!) BIM-Modells). Dokumentation der fertiggestellten Bauteile auf Basis der Projektelementliste (BPEL) bzw. auf Basis der LV-Struktur des gültigen LV’s und der festgelegten Auswertungskennzeichen AKZ/Bauteilcodes durch Eingabe der geleisteten Mengen je Position durch den AN-Bau.
Anmerkung: Bei Änderung von Mengen oder Materialen ist entweder das Modell vor der Abrechnung durch den zuständigen Planer anzupassen und auf Basis des aktualisierten Modells abzurechnen ODER auf nicht automatisierte Abrechnung (d.h. konventionell über Ausmaßermittlung) umzustellen. - Datenaufbereitung seitens des AN und Übergabe an die ÖBA (z.B. via Eintrag in Excel bzw. Datenbank oder ÖN-Datenträger)
- ggf. Übergabe angepasster Ist-Leistungszeiträume bzw. bei noch nicht erbrachten Leistungen Mitteilung über neue bzw. aktualisierte Prognose-Leistungszeiträume. Weiters ggf. Übermittlung der gerechneten Preisgleitung für die jeweiligen Leistungspositionen. (Anmerkung: Üblicherweise werden diese Daten durch den AN erstellt und übergeben; im Einzelfall kann dies je Projekt auch anders festgelegt werden)
- Überprüfung der dokumentierten Leistung gem. dem jeweiligen Leistungsbild durch die ÖBA
- stichprobenartige Kontrolle der für die Abrechnung verwendeten Parameter
- Ergänzung des Status „Leistung ordnungsgemäß erbracht ja/nein“ (d.h. die Leistungserbringung wurde überprüft und die Qualität entspricht der Bestellung) sowie Kommunikation des Ergebnisses (z.B. mittels .bcf oder .xlsx). Im Fall eines Mangels ist ein freier Text als Anmerkung zu ergänzen. Für die weitere Behandlung von Mängeln sind die jeweiligen Auftraggeber-spezifischen Prozesse einzuhalten.
- Ggf. Aufteilen der Baustellengemeinkosten oder Regieleistungen auf AKZ, zuweisen der abgerechneten Leistungen zu den jeweiligen Kostensammler aufgrund der bei der LV-Erstellung festgelegten Verknüpfungen zu AKZ
- Ggf. Zuweisen der abgerechneten Leistungen zu den jeweiligen Kostensammlern (z.B. Aufteilen der Baustellengemeinkosten oder Regieleistungen auf AKZ, Verknüpfen der AKZ mit dem Kostensammler)
- Rechnungslegung durch AN, Überprüfung der Rechnung und Bezahlung
- Weitere Schritte, die konventionelle Arbeitsschritte sind und mit BIM grundsätzlich nichts zu tun haben:
- Ggf. Ableiten von Prognosen für noch offene Leistungen (z.B. Anpassen des Leistungszeitraums, Anpassung der Mengen noch nicht abgeschlossener/abgerechneter Leistungen, Prognose der Preisgleitung)
- Ggf. Fortschreiben der Prognosen (z.B. auf Basis des Anwendungsfall 17: BIM-Modelländerungen; in der Systematik gem. BIM-unterstützte LV-Erstellung)
- Ggf. Fortschreiben übergeordneter Vertragsthemen (z.B. Bewertung der Kostenansätze für Risiko und der angemeldeten oder erwarteten Forderungen, Aufteilung auf AKZ bzw. Kostensammler)
Hinweis zu Schritt 8:
Das Ableiten von Prognosen ist derzeit in der ÖNorm A 2063 noch nicht geregelt.
Prüf- und Kontrollmethoden
Keine Ergänzungen
Ergebnisse
- Dokumentation der Leistungserbringung durch modellbasierte Bauabrechnung
- Ggf. Prognose der noch offenen Leistungserbringung
- Ggf. Zuordnung der Kosten zu Kostensammlern
Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025