BIM-Anwendungsfälle öffentlicher Auftr...

⌘K
  1. Home
  2. /
  3. Docs
  4. /
  5. BIM-Anwendungsfälle öffen...
  6. /
  7. BIM-Anwendungsfälle für d...
  8. /
  9. Anwendungsfall 18: BIM-un...

Anwendungsfall 18: BIM-unterstützte Bauüberwachung

Beschreibung

Geometrischer SOLL-IST-Vergleich mittels Laserscan/Photogrammetrie und fortgeschriebenen Fachmodellen zur Qualitätskontrolle. Laufende Fotodokumentation mittels 360° Bildern und Verknüpfung mit den BIM-Modellen.
Die Genauigkeit der SOLL-IST-Vergleiche bzw. die Toleranzen bei der Bauherstellung ändern sich durch BIM-Modelle nicht.
Die Aufnahmen des Bauzustandes (IST-Zustand) und die Fotodokumentation sind durch qualifiziertes Personal seitens Planung, ÖBA oder AG mittels Laserscanner, Drohne oder 360°-Kamera durchzuführen.
Die Aufnahmen erfolgen nach Meilensteinen der Baudurchführung (z.B. Fertigstellung Rohbau, Fertigstellung Technik/Ausbau, Fertigstellung Unterbauplanum im Straßenbau). Die Zeitpunkte (Projektphasen) der Durchführung sind in den projektspezifischen Vorgaben (z.B. AIA) zu definieren und in der Projektumsetzung (Bauzeitplan) gemeinsam mit Aufnahmezonen terminlich abzustimmen. Jedenfalls sind die Aufnahmen rechtzeitig vor der Fertigstellung der Installationen, d.h. vor dem Verschließen der Konstruktionen durchzuführen.
Die begleitende Fotodokumentation zum Laserscan ist gemeinsam mit den Scandaten korrekt verortet auszuspielen (aber nicht in das jeweilige BIM-Fachmodell einzufügen, da nicht Teil des Fachmodells!).
Die relevanten Abweichungen müssen/sollen den Verursacher, den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf anderen Planungen, die Bewilligungen und die Auswirkungen in den Bereichen Termine, Kosten und Qualitäten beinhalten und nachvollziehbar dokumentieren.

Anmerkungen: 

  • Bei Verwendung dieses Anwendungsfalles muss in den projektspezifischen Vorgaben (z.B. AIA) vorgegeben werden, wie viele Aufnahmen Bestandteil welches Vertrages sind. Ergänzende Aufnahmen können durch den Auftraggeber (gegen gesonderte Bezahlung) jederzeit angeordnet werden.
  • Weiters muss vorgegeben werden, wie die Verknüpfung bzw. Verlinkung der Projekt- und Fotodokumentation mit den BIM-Modellen im Detail durchzuführen ist. Dies beinhaltet die Vorgabe, wie erforderliche Unterlagen und Informationen in strukturierter und maschinenlesbarer Art und Weise (keine Dokumenten-Scans) übergeben werden, damit die Inhalte durch den jeweiligen Fachmodellersteller effizient in die BIM-Modelle integriert werden können.
  • Dieser Anwendungsfall kann frühzeitig (z.B. bevor nachfolgende Gewerke übernehmen) Themen aufzeigen, die zu Problemen führen könnten. Aktuelle, bereits aufgetretene Probleme auf der Baustelle kann dieser AWF aufgrund seiner zeitlichen Verzögerung jedoch nicht lösen!

Zweck und Nutzen

  • Bessere Nachvollziehbarkeit der Bauzustände
  • Abweichungen zwischen Planung und Bau werden aufgezeigt und können ggf. frühzeitig korrigiert werden.
  • Steigerung der Qualität, höhere Terminsicherheit, höhere Kostensicherheit, kollaboratives und transparentes Arbeiten

Voraussetzungen/Grundlagen

  • Definition der konkreten Zuständigkeiten im Projekt
  • Definition der einzuhaltenden Toleranzen und durchzuführenden Aufnahmen (Zeitpunkte im Bauablauf)
  • Definition der Datenformate, -haltung und Übergabeprozesse
  • Definition des Projektumfeldes bzw. koordinative Abgrenzung einzelner Bauabschnitte (damit bei Aufnahme von Maßen und Flächen die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Aufnahmezeitpunkten gegeben ist, z.B. Extent Polygone)
  • Als Datengrundlage des SOLL-IST-Vergleiches dienen BIM-Fachmodelle der Ausführungsplanung sowie Werk- und Montageplanung.
  • Als Datengrundlage (IST-Zustand) dienen in Abhängigkeit vom Gewerk Punktwolken oder auch photogrammetrische Aufnahmen für die jeweilige Phase der Baudurchführung (z.B. e57-Datei).

Umsetzungsschritte

  1. Aufnahme der Bauzustände, Aufbereitung und Bereitstellung der Messdaten.
  2. Bereitstellung der freigegebenen As-Planed Fachmodelle.
  3. Durchführung des SOLL/IST Vergleichs zwischen den Messdaten und den Fachmodellen. Die Identifikation von Abweichungen zwischen Bau-SOLL und IST-Zustand ist aufgrund von Abweichungen in Position und Dimension außerhalb der vertraglich festgelegten Toleranzen durchzuführen.
  4. Abweichungen sind als Kommentar zu dokumentieren (z.B. .bcf-Kommentaren)
  5. AG/ÖBA entscheiden, ggf. nach Abstimmung mit BAU-AN, Fachplaner und betroffener BIM-Gesamt- bzw. Fachkoordination:
    • Anpassung der Abweichung durch den BAU-AN
    • Keine Anpassung / ggf. Dokumentation einer akzeptierten Kollision im Prüfbericht bzw. als Attribut im BIM-Modell
  6. Durchführung der Anpassung der Modelldaten durch die/den Fachmodellverantwortlichen
  7. Zeitnahe Ergänzung bzw. Verlinkung von Dokumenten der Bauüberwachung (bzw. Aufbereitung derartig, dass eine Ergänzung bzw. Verlinkung spätestens bei der Erstellung des BIM-As-built-Modells leicht möglich ist).

Prüf- und Kontrollmethoden

Ergebnisse

Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025

Tags , , ,
Don`t copy text!