Beschreibung
Laufende Erarbeitung, Bewertung, Freigabe und Integration von BIM-Modelländerungen nach Baubeginn.
Hierbei sind folgende Arten von BIM-Modelländerungen zu unterscheiden:
- vom AG gewünschte BIM-Modelländerungen, die sich aus Detaillierungen bzw. aus dem Projektfortschritt ergeben
- Ausführungsänderungen bzw. Value Engineering, die sich aus der Bauabwicklung bzw. den Bauphasen ergeben.
Die detaillierten Rahmenbedingungen für derartige BIM-Modelländerungen müssen für die BIM-Bauabrechnung ggf. im Detail festgelegt werden (z.B. Festlegung einer Frist und/oder Kategorien, ob und bis wann Änderungen innerhalb einer Abrechnungsperiode noch im BIM-Modell nachzuziehen sind). Die Änderungen müssen/sollen den Verursacher, den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf anderen Planungen, die Bewilligungen und die Auswirkungen in den Bereichen Termine, Kosten und Qualitäten beinhalten und nachvollziehbar dokumentieren.
Zweck und Nutzen
- Erhöhung der Transparenz, Verbesserung der Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten
- Vermeiden von unnötigen Kosten bzw. Terminverzögerungen durch rasche Kommunikation der Änderungen und Änderungsfreigaben
- klare Zuordnung allfälliger Auswirkungen (Termine, Kosten, Qualität) von Änderungen zu den einzelnen Projektbeteiligten.
Voraussetzungen/Grundlagen
- Vorliegende Bim-Modelle aus der Planungsphase
Umsetzungsschritte
- Änderungen in den Modellen sind in geeigneter Weise ersichtlich zu machen (z.B. Unterstützung mittels .bcf-Kommentaren. Unabhängig davon ist ein entsprechendes Änderungsmanagement zu führen.)
- Bei fortgeschrittener Planung und entsprechender Modellkomplexität ist eine Aufstellung der für die Abstimmung relevanten Änderungen gemeinsam mit der Aktualisierung des/der BIM-Modelle als Grundlage für die Koordinierungstermine zusätzlich abzugeben. Der Zeitpunkt ab dem die Planung so weit fortgeschritten ist, dass diese Maßnahme erforderlich ist, wird im Projekt durch den AG bzw. durch das Planungsteam gemeinsam festgelegt.
- Kommunikation und Abläufe entsprechend Anwendungsfall 04: BIM-Koordinierung
- Rückmeldung durch die Betroffenen in der Planung und Ausführung mit Angabe der Auswirkungen auf die jeweiligen Tätigkeiten.
Prüf- und Kontrollmethoden
Keine Ergänzungen
Ergebnisse
- Dokumentation und Nachverfolgung der Änderungen (z.B. Unterstützung mittels .bcf-Kommentaren) im Modell als Ergänzung zum Änderungsmanagement (d.h. zum Beispiel eindeutige Zuordnung von Terminverschiebungen, Kosten-, Qualitätsänderungen zu Verursachern)
Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025