Beschreibung
Ableitung von anschaulichen Darstellungen / Visualisierungen des BIM-Modells auf Grundlage des Koordinationsmodells sowie auf Grundlage aller Fachmodelle. Derartige Darstellungen / Visualisierungen sind grundsätzlich nach dem Abschluss jeder Planungsphase (zu den vereinbarten Data Drops) zweckmäßig.
Abgrenzung:
Visualisierungen beinhalten naturgetreue Bearbeitungen in geringem Umfang wie zum Beispiel die Hinterlegung von Farben bzw. einfachen Texturen im Rahmen der Standardfunktionen der BIM-Software. Mit Visualisierungen sind weder nur Screenshots aus BIM-Programmen, noch zwangsweise fotorealistische Aufbereitungen, komplexe Lichtanimationen, Filmsequenzen oder interaktive Inhalte gemeint.
Die konkreten Anforderungen müssen im Auftragsfall spezifiziert werden. Insbesondere soll in den Ausschreibungsunterlagen präzisiert werden, welche Form der Visualisierung zu welchem Zeitpunkt (Projektphase) mit welchem Detailgrad bzw. mit welchem Inhalt zu liefern ist. Auch der Umfang der Lieferung inkl. deren Ziel ist zu präzisieren (Bildanzahl, Animationsdauer, Auflösung etc.). Weitere Details wie zum Beispiel Anzahl oder Vorgaben für virtuelle Bemusterungen sind im Einzelfall festzulegen bzw. vorzugeben.
Zweck und Nutzen
- Naturgetreue (aber nicht fotorealistische), anschauliche Darstellung der Planungsergebnisse. Mit der Visualisierung kann das Projekt im Projektteam, mit Stakeholdern und/oder der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Besprechungen und Abstimmungen (z.B. mit Einsatzkräften) werden so effizienter. Auch Kunden (z.B. Mieter) erlangen ein besseres Verständnis der Vorort-Situation.
- Ein wesentlicher weiterer Nutzen ist die Modellprüfung insbesondere auch anhand interaktiver Begehungen. So können z.B. Raumhöhen, Beschilderungen usw. realitätsnahe geprüft werden.
Voraussetzungen/Grundlagen
- BIM-Modelle gemäß projektspezifischen Vorgaben (z.B. AIA) und beiliegender LOI-/LOG-Anforderungen.
Umsetzungsschritte
- Definition der Anforderungen an die Visualisierung
- Form, Zeitpunkt, Detaillierungsgrad, Umfang der Lieferung
- Zur Verfügungstellung der nötigen BIM-Modelle
- Erstellung der Visualisierung gemäß den Vorgaben der Ausschreibung (insbesondere Art und Form)
- Ggf. Aufbereitung der BIM-Modelle zur Weitergabe für eine gesonderte, fotorealistische Bearbeitung inkl. Ergänzung von Umgebung inkl. Menschen, Pflanzen, Bauwerksoberfläche inkl. Texturen, Farbgestaltung, Beleuchtungsquellen etc.
- Prüfung und Freigabe durch BIM-Projektleitung bzw. BIM-Management
Prüf- und Kontrollmethoden
Keine Ergänzungen
Ergebnisse
- Visualisierung in Art und Umfang gemäß Ausschreibungsunterlagen auf Basis des BIM-Modells mit ergänzenden, für die Visualisierung notwendigen Inhalten
Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025