Anleitung
Die grundlegenden Benennungsvorgaben werden durch den Auftraggeber definiert. In der Regel betreut der Auftraggeber nicht nur ein BIM-Projekt, sondern mehrere – und meist sind alle BIM-Projekte Teil der Betriebsführung. Eine einheitliche Benennungsvorgabe ist folglich essenziell, um die Bestandteile aller Projekte gleichartig abfragen und steuern zu können. Die Benennungsvorgaben einer AIA steuern genau diese Einheitlichkeit. Die minimale Anforderung hinsichtlich der Benennungen sind das Projekt, der Bauplatz, die Gebäude auf dem Bauplatz und die Geschossgliederung dieser Gebäude.
Auch die Benennung der Modelle und weiterer Dokumente sollte einheitlich als Vorgabe des Auftraggeber in der AIA festgehalten werden. Die in den Fachmodellen beinhalteten Modellkomponenten folgen dann der Vorgabe der IFC-Datenstruktur (ISO 16739-1).
Das Regelwerk sollte folgende Benennungsvorgaben beinhalten:
- Modelle (Fachmodelle, Koordinationsmodell)
- Inhalt der Fachmodelle:
- Projekt
- Bauplatz
- Gebäude
- Bauteile
- Geschosse
- Räume
- Punktwolken
- Prüfberichte
- Dokumentation
- Pläne
- Dokumente
- Auswertungen
Die Benennungsvorgaben sind immer einzuhalten, und werden, was die Fachmodelle und ihre Inhalte betrifft, in der BIM-Qualitätssicherung geprüft. Die Benennungen sollten eindeutig und kurz sein, und auf der Kollaborationsplattform hinterlegt werden.
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich. Hier gehts zur Registrierung.
Veröffentlichung aus Krischmann, T., Malzer, W.: buildingSMART Austria Standard-AIA. Ausgabe 2026.
Download der Standard-AIA nur für Mitglieder
Stand: 17.02.2026
