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Kapitel 4.3 – BIM-Rollenbilder Verantwortlichkeiten

Anleitung

Alle BIM-Rollenbilder müssen für die von Ihnen im Projekt zu erbringende Leistungen ausreichend qualifiziert sein. Dies kann durch ausreichende Praxis (Referenznachweise) oder Ausbildung (z.B. BIMcert Practitioner) nachgewiesen werden. Die Referenzen und Ausbildungsnachweise sollten durch den Auftraggeber aktiv eingefordert werden und im Zuge der BIM-Erhebungen (siehe LM.BIM 2025) abgefragt werden.

Für die zu beauftragenden BIM-Rollenbilder der BIM-Gesamtkoordination und BIM-Fachkoordinationen sollte bei Ausbildungsnachweisen darauf geachtet werden, dass nicht nur Software-Ausbildungen angeführt sind, bzw. wenn diese angeführt sind, es sich auch um eine entsprechend qualifizierte Prüfsoftware und nicht Autorensoftware handelt.

Die aufgeführten Verantwortlichkeiten sind je BIM-Rollenbild und je Aufgabenstellung (gemäß der Kapitel in der AIA) aufzuführen.

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Veröffentlichung aus Krischmann, T., Malzer, W.: buildingSMART Austria Standard-AIA. Ausgabe 2026.

Download der Standard-AIA nur für Mitglieder

Stand: 17.02.2026

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