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Schweiz (CH) |
Europäische Union (EU) |
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Das CH-Bundesgesetz ist eine rechtssetzende Bestimmung, die von der Bundesversammlung erlassen wird. Es steht in der Normenhierarchie zwischen der Verfassung und der Verordnung: Das Bundesgesetz konkretisiert die Verfassung und wird ihrerseits durch die Verordnung konkretisiert. |
Die EU-Verordnung (Regulation) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. |
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Die CH-Verordnung ist ein rechtssetzender Erlass, der der Verfassung und dem Gesetz nachgeordnet ist. Sie führt die gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzt und vervollständigt diese. |
Die EU-Richtlinie (Directive) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, verbindlich. Sie muss jedoch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Die EU-Richtlinie überlässt den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. |
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