Die Teilrevision des Umweltschutzgesetz (USG) zur Umsetzung der Parlamentarische Initiative Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken befindet sind derzeit im Parlament. Sie soll eine neue Rechtsgrundlage im Umweltschutzgesetz schaffen. Die Grundbegriffe Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft sowie die Möglichkeit, Ziele festlegen zu können, sollen im USG ausdrücklich festgehalten werden. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen soll angestrebt werden, indem Produkte mit möglichst wenig Material und Energie hergestellt, genutzt und entsorgt werden. Die vermehrte Orientierung an ökologischen Prinzipien soll auch in der Bauwirtschaft Anwendung finden. Wichtige Aspekte dabei sein:
- die Verwendung umweltschonender Baustoffe und Bauteile
- die Verwendung von Baustoffen, die aus der stofflichen Verwertung von Bauabfällen stammen
- die Rückbaubarkeit von Bauwerken
- die Wiederverwendung von Bauteilen in Bauwerken.
In Diskussion sind zudem Ausweise zum Ressourcenverbrauch und die Festlegung von Grenzwerten für die Graue Energie. Bei der Überarbeitung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sollen ausserdem entsprechende Grenzwerte im Gebäudebereich festgelegt werden.
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