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Kapitel 5.2 – Wie ist die Schweiz betroffen

Die Schweiz arbeitet mit der EU in verschiedenen Bereichen des European Green Deals zusammen, wie z.B. Forschung und Innovation oder Energie und Verkehr. Allerdings ist die Schweiz nicht an allen Aspekten des European Green Deal beteiligt, wie z.B. dem Emissionshandelssystem oder dem Kohlenstoffgrenzausgleich.

Die Schweizer Bauwirtschaft muss sich an die langfristige Klimastrategie 2050 der Schweiz anpassen. Die EU-Taxonomie, welche unter anderem verlangt, dass Gebäude einen hohen Energieeffizienzstandard erfüllen und erneuerbare Energien nutzen, wird ebenfalls Auswirkungen auf die Schweizer Bau- und Immobilienwirtschaft haben, insbesondere auf die international tätigen oder grenznahen Firmen.

Der Fachbereich Bauprodukte und Europäische Angelegenheiten (FABEA)29 ist innerhalb des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) verantwortlich für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Bauproduktegesetzgebung in der Schweiz und des bilateralen Abkommens mit der EU in diesem Wirtschaftssektor. Der FABEA führt auch die Marktüberwachung für Bauprodukte durch und bietet Dienstleistungen wie die Produktinformationsstelle für das Bauwesen an. Der FABEA vertritt zudem die Interessen der Schweiz auf europäischer Ebene in Bezug auf die strategischen Projekte des BBL, wie z.B. die Digitalisierung, die Nachhaltigkeit, die KMU-Politik oder das Normenwesen.

29 admin.ch: Fachbereich Bauprodukte und Europäische Angelegenheiten (FABEA)

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