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Anwendungsfall 12: BIM-basiertes Behördenverfahren (zukünftiger Anwendungsfall)

Beschreibung

In der Einreichung wird das Baugenehmigungsverfahren in digitaler Form unter Zuhilfenahme der openBIM-Methode durchgeführt. Hierfür wird eine Anwendungsfall-spezifische Informationsanforderung für die Bauantragsmodelle (= relevante Fachmodelle im IFC-Format) für die Detaillierungsgrade LOI (Level of Information) und LOG (Level of Geometry) vorgegeben. Die Vorgabe für den bauwerberseitigen Vermessungsplan ist ebenfalls verpflichtend, und muss rechtzeitig zu Beginn des Baugenehmigungsverfahrens der Behörde übermittelt werden. Für beide Anforderungen (Bauantragsmodell und Vermessungsplan) stehen seitens der Behörde Vorprüfungen zur Verfügung, die vor der Einreichung positiv bestanden werden müssen. Folgende Daten müssen für das openBIM-Baugenehmigungsverfahren an die Behörde über das vorgegebene Webservice der zuständigen Behörde übermittelt werden:

  • Bauantragsmodell (.ifczip/.ifc), Vermessungsplan (.dwg/.dxf), Einreichpläne (.pdf: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fassadenabwicklung), Aufbautenkatalog (.pdf).
  • Weitere spezifische Einreichunterlagen sind für das openBIM-Baugenehmigungsverfahren nicht notwendig, jedoch müssen alle anderen notwendigen Unterlagen (z.B. Vorstatik) wie gewohnt ebenfalls übermittelt werden.

Die erforderlichen Vorgaben für ein openBIM-basiertes Baugenehmigungsverfahren sind von der zuständigen Behörde kundzumachen.

Zweck und Nutzen

  • Teilautomatisierte Prüfung der anzuwendenden Rechtsmaterieinhalte (z.B. Bauordnung, Nebengesetze, OIB-Richtlinien) mithilfe der openBIM-Methode.
  • Definition eines Standards für openBIM-Projekte für die Leistungsphase Einreichung (üblicherweise LOI300, LOG300).
  • Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung durch den Automationsprozess, rechtzeitige Verfügbarkeit der Daten, vereinfachte/digitale Kommunikation zwischen Behörde und Bauwerbenden.
  • Besser abgestimmte Planung zum Zeitpunkt der Einreichung durch die Integration in die openBIM-Projektabläufe.
  • Direktere Einbindung der Beteiligten (z.B. Anrainer) durch die Verwendung von AR (Augmented Reality) im Verfahren (z.B. bei der Bauverhandlung).
  • Mögliche zukünftige Entwicklungen, z.B. die Einbindung von vereinfachten Modelldaten in Stadtmodellen
  • Verkürzung der Verfahrensdauer durch (teil-) automatisierte Prüfungsschritte

Voraussetzungen/Grundlagen

  • Die aktuellen Vorgaben der jeweiligen Behörde zu Informationsanforderungen, Bauantragsmodellen und Vermessungspläne für ein openBIM-basiertes Baugenehmigungsverfahren wurden übernommen

Umsetzungsschritte

  1. Implementierung der behördenseitigen Informationsanforderungen in das jeweilige Einreichprojekt (LOI300 und LOG300; Vertragswerk mit dem Planer)
  2. Umsetzung der behördenseitigen Informationsanforderungen durch die BIM-Erstellenden für das einzureichende BIM-Modell und den Vermessungsplan
  3. Durchführung der internen Qualitätssicherung durch die BIM-Gesamtkoordination
  4. Durchführung einer freiwilligen Vorprüfung für einzureichende BIM-Modelle („Bauantragsmodelle“) sowie des dazugehörigen Vermessungsplans (der als Basis für das Bauantragsmodell dient). Hierzu sind die Bauantragsmodelle sowie der dazugehörige Vermessungsplan auf der Homepage der Behörde hochzuladen. Anschließend erfolgt eine Prüfung nach den Vorgaben der Behörde um sicherzustellen, dass das Bauantragsmodell und der Vermessungsplan strukturell für eine BIM-basierte Baugenehmigung geeignet sind.
  5. ggf. Einarbeiten von Hinweisen aus den freiwilligen Vorprüfungen sowie ggf. das Wiederholen der Vorprüfung.
  6. Hochladen des Bauantragsmodells (im Format .ifczip/.ifc) inkl. der bebauungsrechtlich relevanten Angaben und eines ggf. nötigen Vermessungsplans (im Format .dwg/.dxf) durch die rechtliche Vertretung, sowie der daraus abgeleiteten Einreichpläne (im Format .pdf)
  7. Die Behörde kann nun durch die eingereichten Unterlagen das Baugenehmigungsverfahren starten. Hinsichtlich der Modellprüfung erfolgt die Kommunikation (z.B. Nachforderung) mit den Bauwerbenden durch BCF-Kommentare in digitaler Form.
  8. Nach Ansetzen der Bauverhandlung werden die beteiligten AnrainerInnen verständigt, und erhalten Zugang zur Darstellung des Modells in der AR-App (Augmented Reality Applikation). Danach erfolgt die Durchführung der Bauverhandlung.

Prüf- und Kontrollmethoden

Keine Ergänzungen 

Ergebnisse

  • Die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt mithilfe der openBIM-Methode, sowohl bauwerberseitig als auch behördenseitig, ggf. inkl. Einbindung der Beteiligten

Veröffentlichung aus Andree, H., Eichler, C.C., Fleischmann, G., Gaudart, D., Hintenaus, D., Kammersberger, A., Kehr, A., Kovacs, P., Krenn, J., Krones, T., Malzer, W., Mayer, T., Neuburg. D., Niederkofler, T., Paßecker, F., Pölzl, S., Schneider, R., Schrenk, C.., Weber, B., Wölwitsch M.M.: ÖIAV-Schrift 02 der AGoeAG: „BIM-Anwendungsfälle Öffentlicher Auftraggeber“ Ausgabe 2025. ÖIAV. Wien, 2025
URL: https://www.oiav.at/2025/02/update-bim-anwendungsfaell-oeffentlicher-auftraggeber/
Stand: 13.02.2025

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